Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Strohgäu

Mit Abstand sicher überholen

Nach dem bundesweit in den Medien thematisierten Verkehrsunfall des Pforzheimer Radfahrers Andreas Mandalka (natenom) erhält auch das Überholen von Radfahrer*innen und der seitliche Überholabstand mehr Aufmerksamkeit.

Mindestabstand 1,5 m
(c) W. Scheible / ADFC BW © (c) W. Scheible / ADFC BW

Der bundesweit in den Medien thematisierte Verkehrsunfall des Pforzheimer Radfahrers Andreas Mandalka, auch durch seinen Blog „natenom.de“ bekannt, hat in den letzten Tagen und Wochen zu vielen emotionalen Reaktionen geführt.

Zur Versachlichung der Debatte möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die gesetzlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinweisen. Danach müssen alle Radfahrer*innen ab 10 Jahren die Fahrbahn nutzen, sofern es keinen begleitenden Radweg gibt. Diese sind eindeutig beschildert. Das heißt: Das Fahren auf dem Gehweg ist in der Regel untersagt (§ 2 StVO).

Damit die Radfahrenden auf der Fahrbahn sicher fahren können, enthält die StVO noch einen wichtigen Passus: Fahrzeuglenker*innen müssen auf der Fahrbahn mindestens 1,5 m seitlichen Abstand innerorts und 2 m Abstand außerorts beim Überholen eines Fahrrads oder eines Elektro-Kleinrollers einhalten. (§ 4 StVO)

Unser Tipp: Nehmen sie einen handelsüblichen 2-Meter-Zollstock und klappen sie diesen voll aus. Das entspricht dem vorgeschriebenen Abstand außerorts zwischen Kfz-Außenspiegel und Fahrradlenker! Wenn man sich das einmal bildlich so vor Augen geführt hat, klappt auch die Einschätzung im Alltag besser.

Daraus ergibt sich als Schlussfolgerung: Bei Gegenverkehr auf einer zweispurigen Straße kann ein Mensch auf dem Rad niemals regelkonform überholt werden! Und wenn die Straße frei ist, muss das Kfz komplett auf die Gegenspur wechseln, um den vorgeschriebenen Abstand hinzubekommen. So spielt es dann auch nur eine untergeordnete Rolle, ob sich der*die Radfahrende direkt an die rechte Seitenmarkierung quetscht – was man zur eigenen Sicherheit laut Rechtsprechung nicht tun sollte – oder sich eher zur Mitte der Fahrbahn hin orientiert, z.B. aufgrund von Gefahrenstellen wie Gullis oder sich öffnender Autotüren.

Zu nahes Überholtwerden ist für die meisten Radfahrenden ein absolutes Schockerlebnis! Das hören wir auch von vielen unserer Mitglieder und weiteren Radfahrenden, die solche Erfahrungen regelmäßig auch bei uns vor Ort machen.

Egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder dem Kfz: jede und jeder kann mit der Einhaltung der StVO dazu beitragen, dass die Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer*innen entspannt bleibt.


https://strohgaeu.adfc.de/neuigkeit/mit-abstand-sicher-ueberholen

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